Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 6 des Deutschen Qualifikationsrahmens erhalten demnach die neue Abschlussbezeichnung „Bachelor Professional“, Fortbildungsabschlüsse auf Stufe 7 erhalten die neue Abschlussbezeichnung „Master Professional“. Die neuen Bezeichnungen sollen die Gleichwertigkeit beruflicher und akademischer Abschlüsse verdeutlichen und die bisherigen Bezeichnungen, wie z.B. Meister und Fachwirt, ergänzen. Um diese neuen Bezeichnungen aber auch auf den Prüfungszeugnissen der IHK ausgeben zu dürfen, müssen zuvor sämtliche Fortbildungsverordnungen angepasst werden.
Die ersten acht überarbeiteten Fortbildungsverordnungen wurden nun veröffentlicht. Damit sind die zukünftigen Absolventinnen und Absolventen der folgenden Fortbildungsabschlüsse nun die ersten, die sich ganz offiziell „Bachelor Professional“ bzw. „Master Professional“ nennen dürfen:
- Geprüfte(r) Bilanzbuchhalter(in) – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
- Geprüfte(r) Fachwirt(in) für Einkauf– Bachelor Professional in Procurement
- Geprüfte(r) Kaufmännische(r) Fachwirt(in) nach der Handwerksordnung – Bachelor Professional für Kaufmännisches Management nach der Handwerksordnung
- Geprüfte(r) Industriemeister(in) Fachrichtung Printmedien – Bachelor Professional in Print
- Geprüfte(r) Medienfachwirt(in) – Bachelor Professional in Media
- Geprüfte(r) Meister(in) für Veranstaltungstechnik – Bachelor Professional für Veranstaltungstechnik
- Geprüfte(r) Betriebswirt(in) nach dem Berufsbildungsgesetz – Master Professional in Business Management nach dem Berufsbildungsgesetz
- Geprüfte(r) Restaurator(in) im Handwerk – Master Professional für Restaurierung im Handwerk
Die ersten Änderungen zu verschiedenen Fortbildungsabschlüssen wurden nun vorgenommen. Wir von manQ sind guter Dinge, dass demnächst auch die übrigen Fortbildungsverordnungen, passend zu unseren Abschlüssen, entsprechend angepasst werden und die neuen Bezeichnungen „Bachelor Professional“ sowie „Master Professional“ damit baldmöglichst auf allen Prüfungszeugnissen der IHK ausgegeben werden dürfen.