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Finanzielle Fördermöglichkeiten

Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG) 

Teilnehmer unserer IHK-Aufstiegsfortbildungen und Lehrgänge mit offiziellem IHK-Abschluss (Meister, Fachwirte, IT-Professionals, Betriebswirte) können das sogenannte "Aufstiegs-BAföG" (zuvor Meister-BAföG) in Anspruch nehmen. Durch eine Kombination aus direktem Zuschuss und Förderdarlehen reduzieren sich die Kosten für Lehrgang und Prüfung um bis zu 75%.

 

Die Rückzahlung des Förderdarlehens muss erst nach der Weiterbildung erfolgen, so dass zu Beginn der Weiterbildung noch keine Kosten anfallen. Eine Bedingung für den Erhalt des Aufstiegs-BAföG ist eine regelmäßige Teilnahme am Unterricht, die von den Förderstellen während des Lehrgangsverlaufs auch überprüft wird.

 

Das Aufstiegs-BAföG
Aufstiegs-BAföG (ehemals Meister-BAföG)
Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Weiterbildungsstipendium

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Es unterstützt und fördert junge und motivierte Talente bei der beruflichen Entwicklung, beim Aufbau von weitreichenden Kompetenzen und Fertigkeiten.

Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Beispielsweise musst Du jünger als 25 Jahre sein und Deine Ausbildung mit mindestens 87 Punkten oder einer Durchschnittsnote besser als "1,9" abgeschlossen haben.

 

Das Weiterbildungsstipendium

Prämien der Bundesländer

In einigen Bundesländern gibt es Prämien für bestandene Prüfungen, was Aufstiegsfortbildungen noch attraktiver macht. 

 

Gefördert werden nicht nur Meisterprüfungen, sondern in vielen Fällen auch Fachwirte und Fachkaufleute (DQR Stufe 6) sowie Betriebswirte (DQR Stufe 7). 

 

Die Prämien der Bundesländer
Prämien der Bundesländer für bestandene Prüfungen.
Bei beruflichen Fortbildungsmaßnahmen sind alle Kosten von der Steuer voll abzugsfähig

Steuerliche Vorteile

Bei beruflichen Fortbildungsmaßnahmen sind alle Kosten von der Steuer voll abzugsfähig. Werden die Kosten vom Arbeitgeber getragen, dann können sie von diesem als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Werden die Kosten vom Teilnehmer selbst getragen, dann können sie von diesem in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden. 

Abzugsfähig sind beispielsweise ...

  • Lehrgangskosten
  • Prüfungsgebühren
  • Arbeitsmittel
  • Fachliteratur