FAQBlog

Wie hoch ist Förderung durch das Aufstiegs-BAföG?

Mit dem Aufstiegs-BAföG kann jeder Teilnehmer (unabhängig von der Gehalts- und Vermögenssituation) die Lehrgangskosten und die Prüfungskosten um 75% reduzieren. Für Alleinerziehende gibt es zusätzlich einen Kinderbetreuungszuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Bei Vollzeitlehrgängen kann ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden, wenn während der Lehrgangsdauer das Einkommen oder ein Teil des Einkommens wegfällt. Auch dieser Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden.

 

Die Förderung der Weiterbildungskosten (Kursgebühren und Prüfungsgebühren) besteht zu 50% aus einem Zuschuss, den Du nicht zurückzahlen musst. Für die anderen 50% der Kosten, die nicht über den direkten Zuschuss gedeckt sind, erhältst Du ein Förderdarlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Bei bestandener Prüfung werden Dir vom Darlehensanteil noch einmal 50% erlassen. Dadurch musst Du nur 25% der Kosten selbst tragen. Detaillierte Infos findest Du unter Aufstiegs-BAföG. Wir unterstützen Dich bei der Beantragung. 

 

 

Fragen zur Rechnungsstellung und Stornierung

Keine Lust auf Lesen?
Die Antworten auf die wichtigsten Fragen kannst Du Dir auch anhören!