Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). In einem Förderzeitraum von drei Jahren kann ein Stipendiat bis zu 8.700 Euro für fachliche und berufsübergreifende Weiterbildungsmaßnahmen erhalten. Du kannst das Stipendium für alle von uns angebotenen, berufsbegleitenden Weiterbildungen nutzen.
Was beinhaltet die Förderung?
Das Stipendium deckt 90% Deiner Weiterbildungs- und Prüfungskosten ab. Der Eigenanteil beträgt 10% je Maßnahme, für welchen Du sogar noch den Zuschuss für Lehrgangs und Prüfungsgebühren vom Aufstiegs-BAföG in Anspruch nehmen kannst. Zusätzlich kannst Du auch einen IT-Bonus in Höhe von bis zu 250 Euro im ersten Förderjahr beantragen, z.B. für die Anschaffung eines Computers.
Das Weiterbildungsstipendium unterstützt und fördert junge und motivierte Fachkräfte nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung.
Die Bewerbung erfordert bestimmte Voraussetzungen, ein Anspruch auf das Stipendium besteht nicht.
Die nachfolgenden beiden Bedingungen müssen erfüllt sein:
Bedingung 1
Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung, entweder auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.
Bedingung 2
Du musst bei der Aufnahme in das Programm jünger als 25 Jahre sein. In zu begründenden Ausnahmefällen kann die Aufnahme maximal bis zu drei Jahre später erfolgen.
Bedingung 3
Gefördert werden berufsbegleitende Weiterbildungen. Das gilt jedoch nicht, wenn Du regelmäßig weniger als 15 Stunden pro Woche arbeitest. Auch als arbeitsuchend kannst Du in die Begabtenförderung aufgenommen werden, wenn Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst und dies von der Agentur für Arbeit bestätigt wird. Eine Beschäftigung im Ausland wird gleichgestellt. Der Besuch von Weiterbildungen in Vollzeit ist förderfähig, wenn Du dafür beurlaubt oder freigestellt bist. Für Vollzeitmaßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, die nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz förderfähig sind, brauchst Du keinen Nachweis eines Beschäftigungsverhältnisses.
Neben den drei Bedingungen muss zusätzlich eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
entweder
Du hast Deine Ausbildung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden.
oder
Du hast erfolgreich bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb teilgenommen.
oder
Du bist beruflich besonders qualifiziert (nachweisbar durch einen begründeten Vorschlag Deines Arbeitgebers oder der Berufsschule).
Bei der Inanspruchnahme eines Weiterbildungsstipendiums musst Du in der Regel Teilnahme- und Leistungsnachweise erbringen. Bitte erfrage die Modalitäten bei Deiner zuständigen Stipendienstelle.
Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) betreut im Auftrag und mit Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung das Weiterbildungsstipendium.
Wenn Du eine bundesgesetzlich geregelte Ausbildung im Gesundheitswesen absolviert hast, kannst Du dich bei der SBB direkt bewerben.
Absolventinnen und Absolventen einer Ausbildung in einem Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung bewerben sich bei der Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der ihr Berufsausbildungsvertrag eingetragen war.
Weitere Informationen bekommst Du bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung: