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08.08.2024

Neuer Rahmenplan zum AEVO-Ausbildereignungs-Kurs

Was hat sich geändert?

Seit 1. August 2023 ist bereits der neue Rahmenplan zur Ausbildung der Ausbilder in Kraft getreten. Prüfungsrelevant wurde er für alle Prüfungen ab dem 1. Juli 2024. Was sich im Kern zum alten Rahmenplan geändert hat, darüber spreche ich mit Tina Gruß, Profilverantwortliche für AEVO-Ausbildereignungs-Kurse bei manQ.

Das Interview

KATJA: Hallo Tina, danke, dass Du uns heute ein paar Fragen zur Ausbildung der Ausbilder und vor allem zu den Änderungen zum Rahmenplan beantwortest. Eine Frage vorweg. Es gibt da so einige Begriffe. Was ist da richtig?

 

TINA: Hallo Katja, ja ich freue mich, Deine Fragen heute beantworten zu können. Ja und in der Tat es gibt da einige Begriffe. Richtig ist die Bezeichnung „Ausbildung der Ausbilder“, abgekürzt oft als „AdA“ oder „Ausbildereignung“, „Ausbilderschein“ oder „Ada-Schein“ – es gibt viele verschiedene Begriffe für ein und dieselbe Qualifikation, um als Ausbilder oder Ausbilderin in Deutschland tätig werden zu können.

 

KATJA: Und was bedeutet „AEVO“?

 

TINA: „AEVO“ steht für die Ausbildereignungsverordnung, eine Regelung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Diese Verordnung, die auf dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) basiert, legt die Voraussetzungen fest, unter denen eine Person als Ausbilder oder Ausbilderin nach dem Berufsbildungsgesetz anerkannt werden kann. Das ist wichtig, um die Qualität der Ausbildung zu sichern. Dementsprechend muss, wer ausbilden möchte, sowohl über das nötige Fachwissen verfügen als auch persönlich geeignet sein, also z. B. keine Vorstrafen haben. Das Fachwissen erstreckt sich auf die berufs- und arbeitspädagogischen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten. Dazu gehört z. B. eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und eine angemessene Berufserfahrung. Der Ausbildungsbetrieb muss ebenfalls zur Ausbildung geeignet sein.

 

KATJA: Verstehe und der Rahmenplan zur bereits 2009 erlassenen Ausbildereignungs-Verordnung (AEVO) ist aktualisiert worden, was ist denn da jetzt neu?

 

TINA: Die Verordnung selbst wurde nicht geändertsondern lediglich der Rahmenplan und damit die Bestandteile der Qualifikationsinhalte. So wird im Rahmen der jüngsten Reformen der AEVO der Schwerpunkt verstärkt auf digitale Kompetenzen und moderne Lehrmethoden gelegt, um der sich wandelnden Landschaft der beruflichen Bildung gerecht zu werden. Auch gesellschaftliche Einflüsse wie die zunehmende Digitalisierung und der Fachkräftemangel nebst demografischem Wandel werden berücksichtigt.

 

KATJA: Tina, lass uns da nochmal etwas tiefer einsteigen. Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Heterogenität der Gesellschaft und Demografische Entwicklung - Du hast die Punkte schon angerissen, sind ja die vier Schwerpunktbereiche, die ja im Grunde die zentralen Herausforderungen unserer Zeit darstellen. Wie wirken sich diese Kernfaktoren denn auf die Ausbildungswelt aus?

 

TINA: Die Überarbeitung des Rahmenplans erfolgte aus den sich verändernden Bedingungen unserer Zeit, die auch für die Ausbildung der Arbeitskräfte von morgen große Relevanz haben:

Die Digitalisierung (und damit sind wir beim ersten Punkt) schreitet immer weiter voran und hat großen Einfluss auf die Ausbildung. So wird zukünftig neben der Vermittlung digitaler Kompetenzen darauf gedrängt, dass Ausbilder z. B. digitale Planungs- und Kommunikationsmittel nutzen. Des Weiteren geht es aber auch an sich um das mobile Lernen und digitale Lern- und Ausbildungsmöglichkeiten wie z. B. das E-Learning oder der Einsatz digitaler Medien wie Lernmanagement-Systeme im Lernprozess.

Der zweite Schwerpunkt betrifft das Thema Nachhaltigkeit bezüglich Klimaschutz und Ressourcenknappheit. Hierbesteht eine klare Notwendigkeit, nachhaltige Praktiken und ethische Überlegungen auch in den Berufsbildungskontext zu integrieren. Es sollen nachhaltigkeitsbezogene Kompetenzen erworben werden. Zudem werden die Auszubildenden zur Selbstreflexion in diesem Zusammenhang motiviert.

Der dritte Schwerpunkt ist die Heterogenität der Gesellschaft. Der neue Rahmenplan legt daher einen neuen Schwerpunkt auf die Schaffung integrativer Lernumgebungen, die den unterschiedlichen Hintergründen und Bedürfnissen der Auszubildenden gerecht werden und die Chancengleichheit für alle in der beruflichen Bildung fördern.

Und der vierte Punkt ist die demografische Entwicklung, respektive der Fachkräftemangel. Der neue Rahmenplan 2023 erkennt an, wie wichtig es ist, die Berufsbildung an den demografischen Wandel anzupassen und sicherzustellen, dass die Ausbildungsmöglichkeiten für eine zunehmend vielfältige und alternde Erwerbsbevölkerung zugänglich und relevant sind. Dadurch entstehen auch neue Qualifikationsbedarfe im Bildungsbereich, auf die reagiert werden muss.

Der aktualisierte Rahmenplan führt auch neue Standards in der betrieblichen Ausbildung ein, wobei der Schwerpunkt auf Anpassungsfähigkeit und individuelle (Selbst-)Lernerfahrungen für die Auszubildenden liegt. Die Auszubildenden sollen Selbstkompetenz und berufliche Handlungskompetenz in Form von Schlüsselqualifikationen entwickeln, während der Ausbilder als Lernprozessbegleiter fungiert.

 

KATJA: Darf ich kurz einhaken? Dieser Begriff „Lernprozessbegleiter“ ist doch auch neu, oder?

 

TINA: Ja in der Tat, hiermit wird nochmal unterstrichen, wie sich das Verständnis des Ausbilders ändert, eher individuell zu befähigen als Ausbildungsinhalte dogmatisch vorzugeben.

Diese Anpassungen machen ferner deutlich, wie wichtig eine kontinuierliche berufliche Weiterbildung und lebenslanges Lernen, sowohl für Ausbilder oder Ausbilderin als auch für jeden Menschen in allen Lebensbereichen ist. So wird sichergestellt, dass sie ihr Wissen in der sich schnell verändernden Umwelt kontinuierlich auf dem neuesten Stand halten.

 

KATJA: Die Inhalte des Rahmenplans sind in verschiedene Handlungsfelder aufgegliedert. Welche sind das beim Ausbildereignungs-Kurs? Und was hat sich mit dem neuen Rahmenlehrplan mit dem Fokus auf die zuvor genannten Schwerpunkte bei diese Handlungsfeldern geändert?

 

TINA: Die berufs- und arbeitspädagogische Eignung wird festgestellt, indem die Kompetenz zum selbständigen Planen, Durchführen und Kontrollieren der Berufsausbildung in vier verschiedenen Handlungsfeldern geprüft wird. Die vier Handlungsfelder umfassen,

1.      die Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen, 

2.      die Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken, 

3.      die Ausbildung durchführen und 

4.      die Ausbildung abschließen.

Die größten Veränderungen gab es im Handlungsfeld 3 – bei der Durchführung der Ausbildung. Die berufliche Handlungsfähigkeit soll ganzheitlich sichergestellt werden. Es sollen lernförderliche Rahmenbedingungen geschaffen werden und es werden zunehmend Azubi-zentrierte Methoden eingesetzt. Der Ausbilder bzw. die Ausbildungsbeauftragten fungieren als sog. Lernprozessbegleiter, wie schon erwähnt. Das Modell der vollständigen Handlung ist eng mit dem selbst gesteuerten Lernen verbunden, da es die Auszubildenden in einen Prozess involviert, der sowohl Selbstinitiative als auch Eigenverantwortung für das Lernen voraussetzt und fördert.

Dementsprechend wurden auch die Inhalte unserer Webinare mit dem neuen Fokus entsprechend angepasst und erweitert, z.B.:

  • Wie sind individuelle Lernvoraussetzungen bei heterogenen Zielgruppen zu schaffe
  • Was sind lernförderliche Rahmenbedingungen und wie sieht eine Lernprozessbegleitung aus?
  • Welche didaktischen Prinzipien (wie z.B. Zielklarheit, Anschaulichkeit, Individualisierung, Praxisnähe) sind zu berücksichtigen?
  • Wie sieht nachhaltiges Handeln in der Praxis aus?
  • Welche Gestaltungsmöglichkeiten stehen in Transformationsprozessen zur Verfügung?
  • Welche lernaktivitätsfördernden Methoden (z.B. Auftragsorientierung, Simulation, praktische Erarbeitung, selbst gesteuertes Lernen) gibt es?

 

KATJA: Und neben den inhaltlichen Anpassungen gibt es sicherlich auch Änderungen bei der Prüfung?

 

TINA: Ja in der Tat. Während zuvor alle Handlungsfelder mit 25 % gleichmäßig in der Prüfung gewichtet worden sind, erfolgt nun eine Verschiebung der Gewichtung. Insbesondere wird der Schwerpunkt auf das Handlungsfeld 3, die Durchführung der Ausbildung, gelegt. In diesem Zusammenhang verschiebt sich der Fokus weg von den klassischen Lehrmethoden wie z. B. der 4-Stufen-Methode und den klassischen eindimensionalen Führungsstilen (z. B. autoritär, kooperativ, Laissez-faire) hin zu lernaktivitätsfördernden Methoden (z. B. auftragsorientiertes oder erfahrungsbasiertes Lernen, Simulation), die Rolle der Ausbilder als Lernprozessbegleiter sowie situative und transformationale Führungsstile gelegt.

Der Kerngedanke der revidierten Ausbildereignungsverordnung (AEVO) ist es, sicherzustellen, dass Ausbilder und Ausbilderinnen über moderne pädagogische Fähigkeiten und umfassende Kompetenzen verfügen, um den dynamischen Anforderungen der heutigen Arbeitswelt gerecht zu werden.

 

KATJA: Tina, vielen herzlichen Dank für Deinen kompetenten Input zum Thema Änderung des Rahmenplans für die Ausbildereignungsprüfung.

Hast Du noch Fragen?

Unsere Kursseite mit weiteren Informationen sowie der Anmeldung zu unserem Lehrgang „Ausbildereignung IHK“ findest Du hier:

 

Gerne beraten wir Dich auch persönlich und stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite.

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Tags: Aufstiegsfortbildung, Ausbildereignung