Welche Aufstiegsfortbildung passt zu mir? (Teil 1)
Vergleich zwischen Personalfachkaufmann und Fachwirt für Büro- und Projektorganisation
Personalfachkaufleute – Die Spezialisten
Hauptaufgabengebiete der Personalfachkaufleute sind die Bereiche Personalarbeit organisieren und durchführen, Personalarbeit auf Grundlage rechtlicher Bestimmungen durchführen, Personalplanung, -marketing und -controlling gestalten und durchführen und Personal- und Organisationsentwicklung steuern. Neben den Inhalten gibt es folgende Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen:
Zur Prüfung zum Personalfachkaufmann (IHK) wird zugelassen, wer ...
Entweder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem dreijährigen anerkannten Ausbildungsberuf der Personaldienstleistungswirtschaft und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens dreijährige Berufspraxis
oder
eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist und den Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) hat.
Fachwirte für Büro- und Projektorganisation –
Die Allrounder
Die Schwerpunkte der des Fachwirts für Büro- und Projektmanagement liegen in den Bereichen Koordinieren von Entscheidungsprozessen, Gestalten und Pflegen von Kundenbeziehungen in betrieblichen Leistungsprozessen, Führen, Betreuen, Verwalten und Ausbilden im büro- und personalwirtschaftlichen Umfeld und Steuern von Geschäftsprozessen im bürowirtschaftlichen Umfeld.
Eine der folgenden Voraussetzungen musst du erfüllen:
Entweder
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis.
oder
Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis.
oder
Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweisen.
Auch hier muss die vorgegebene Berufspraxis nicht zum Lehrgangsbeginn, sondern spätestens zur Prüfung vorhanden sein. Du könntest demnach auch hier direkt nach abgeschlossener Ausbildung mit der Fortbildung beginnen!
Und nun?
Die beiden Aufstiegsfortbildungen unterscheiden sich also sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen als auch der späteren Arbeitsfelder.
Der Personalfachkaufmann zielt klar auf eine Tätigkeit auf der mittleren Führungsebene im Personalbereich ab.
Schaut man auf die Voraussetzungen, gibt es fünf Möglichkeiten zur Prüfung zugelassen zu werden:
Möglichkeit 1
Du hast eine Ausbildung zum Personaldienstleistungskaufmann absolviert und eine einjährige Berufspraxis.
Möglichkeit 2
Du hast eine andere kaufmännische Ausbildung und eine zweijährige Berufspraxis.
Möglichkeit 3
Du hast eine Ausbildung in einem verwaltenden Beruf und eine zweijährige Berufspraxis.
Möglichkeit 4
Du hast eine Ausbildung in einem anderen Beruf und eine dreijährige Berufspraxis.
Möglichkeit 5
Du hast keine Ausbildung, dafür eine fünfjährige Berufspraxis.
Zusätzlich benötigst du in jedem Fall einen Ausbildereignungsschein.
Wichtig hierbei ist, dass die Berufspraxis einschlägig ist, sie muss also was mit dem Bereich Personal zu tun haben. Eine Tätigkeit im Einkauf zählt beispielsweise nicht dazu.
Der Fokus des Fachwirts für Büro- und Projektorganisation liegt auf Führungsaufgaben in der allgemeinen Verwaltung, wobei auch der Bereich Personal einen großen Raum einnimmt.
Hier gibt es vier Möglichkeiten zur Prüfung zugelassen zu werden:
Möglichkeit 1
Du hast eine kaufmännische Ausbildung und eine einjährige Berufspraxis
Möglichkeit 2
Du hast eine Ausbildung in einem verwaltenden Beruf und eine einjährige Berufspraxis
Möglichkeit 3
Du hast eine Ausbildung in einem anderen Beruf und eine zweijährige Berufspraxis
Möglichkeit 4
Du hast keine Ausbildung, dafür eine fünfjährige Berufspraxis
Auch hier muss die Berufserfahrung einschlägig sein, sich also in den Gebieten der Fortbildungsinhalte bewegen. Den Ausbildereignungsschein bekommst du bei dieser Fortbildung automatisch mit Bestehen der Prüfung!
Was heißt das praktisch? Aus der vorhergehenden Aufstellung kannst du erkennen, dass die Wahl der Aufstiegsfortbildung nicht nur was mit persönlichen Interessen, sondern auch mit formellen Voraussetzungen zu tun hat.
Es reicht leider nicht aus, das Ziel „Personalfachkaufmann“ zu haben, du musst bereits in dem Bereich arbeiten, um überhaupt zur Prüfung zugelassen zu werden. Das schränkt die Zahl der potentiellen Teilnehmer erheblich ein.
Wie geht es nun weiter? Wenn du feststellst, dass du die Voraussetzungen für deine Wunschfortbildung nicht erfüllst, gibt es zwei Möglichkeiten:
Möglichkeit 1
Du sammelst die nötige einschlägige Berufserfahrung
Möglichkeit 2
Du wählst eine andere Aufstiegsfortbildung
Selbstverständlich kannst du auch mit anderen Aufstiegsfortbildungen im Personalbereich arbeiten, insbesondere mit dem Fachwirt für Büro- und Projektorganisation. Jedoch bist du als Personalfachkaufmann spezialisierter und besitzt im Bereich Personal ein fundierteres Wissen als ein Fachwirt für Büro- und Projektorganisation. Mit dieser Aufstiegsfortbildung bist du dafür fachlich breiter aufgestellt und somit flexibler.