Master Professional
Um die Gleichwertigkeit von beruflichen und akademischen Bildungsabschlüssen deutlich zu machen, wurden mit der ab 01.01.2020 gültigen Novellierung des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) neue Abschlussbezeichnungen für die höherqualifizierende Berufsbildung festgelegt.
Fortbildungsabschlüsse auf der Niveau-Stufe 7 des Deutschen Qualifikationsrahmens (Master-Niveau, z. B. Geprüfte Betriebswirte und
Geprüfte Technische Betriebswirte) erhalten zukünftig, nachdem auch die zugrundeliegenden Fortbildungsverordnungen angepasst wurden, die neue Abschlussbezeichnung „Master Professional“.
Relevant für die offizielle Abschlussbezeichnung ist immer die zum Zeitpunkt der Prüfung gültige Fortbildungsverordnung. Teilnehmer, die ihre Prüfung noch nach einer Fortbildungsverordnung mit ausschließlich deutscher Abschlussbezeichnung abgelegt haben, können die offizielle Abschlussbezeichnung nicht nachträglich ändern lassen. Unabhängig davon sind beide Abschlussbezeichnungen (deutsch/englisch) gleichwertig.
Es besteht aber die Möglichkeit, von der IHK eine Übersetzung des gesamten Prüfungszeugnisses in Englisch zu erhalten. Darin wird die Abschlussbezeichnung als „Master Professional in … (CCI)*“ übersetzt. Diese Übersetzung kann von der IHK ausgestellt werden, von der auch das offizielle Prüfungszeugnis ausgegeben wurde. Die IHK wird für die Übersetzung wahrscheinlich eine kleine Gebühr berechnen.
* This translation of the certificate was issued by the Chamber of Commerce and Industry (a public body), the responsible authority in accordance with the German Vocational Training Act, to certify the successful completion of an examination for a qualification under the Act. It is not a university degree.
Zuordnung der Abschlüsse Master Professional
Geprüfter Technischer Betriebswirt
Geprüfte Technische Betriebswirtin